# 02 / 2019
17.01.2019

AHV-Steu­er­vor­la­ge – ein Schritt vor­wärts bei zwei dring­li­chen Pro­ble­men

Die Schweiz steht seit Jah­ren vor gros­sen Her­aus­for­de­run­gen im Be­reich der Fir­men­be­steue­rung und der AHV. Die AHV-Steu­er­vor­la­ge bringt die Schweiz end­lich einen Schritt wei­ter. Sie lei­tet die Lö­sung des drän­gen­den Pro­blems der Fir­men­be­steue­rung ein. Die­ses Pro­blem be­las­tet unser Land gra­vie­rend. Zahl­rei­che Schwei­zer Fir­men steu­ern von hier aus be­deu­ten­de Ak­ti­vi­tä­ten im Aus­land. Zudem haben Fir­men aus der gan­zen Welt die Schweiz als Stand­ort ge­wählt, zah­len hier Steu­ern, schaf­fen at­trak­ti­ve Ar­beits- und Aus­bil­dungs­plät­ze, sind durch ihre In­ves­ti­tio­nen, ihre Ge­schäft- und For­schungs­tä­tig­kei­ten Part­ner zahl­lo­ser KMU. Das Steu­er­um­feld für diese Fir­men hat sich je­doch welt­weit grund­le­gend ge­än­dert. Die AHV-Steu­er­vor­la­ge schafft die not­wen­di­gen steu­er­li­chen An­pas­sun­gen, damit die Schweiz auch in Zu­kunft unter den Un­ter­neh­mens­stand­or­ten zu den Bes­ten ge­hört. Zudem leis­tet die AHV-Steu­er­vor­la­ge einen Bei­trag an die nö­ti­ge Sta­bi­li­sie­rung der AHV. Dies liegt im In­ter­es­se einer si­che­ren Al­ters­ver­sor­gung. Die Vor­la­ge bringt die Schweiz wei­ter. Dafür ist die Wirt­schaft be­reit, im In­ter­es­se der Schweiz ihren Bei­trag zu leis­ten.

  

Das Wichtigste in Kürze

Die Schweizer Unternehmensbesteuerung ist heute attraktiv und der Staat profitiert enorm vom Steuersubstrat internationaler Firmen. Um diesen Erfolg weiterzuführen, sind Anpassungen dringend nötig. Das internationale Umfeld verunmöglicht die bisherige kantonale Praxis, ausländische Gewinne privilegiert zu besteuern. Nichtstun bedeutet den Verlust der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die Kantone brauchen Unterstützung, um den Wegfall der Sonderbesteuerung zu bewältigen.

Mit der AHV-Steuervorlage erhalten die Kantone einen steuerlichen Werkzeugkasten. Sie können ihre heutigen Sonderregeln durch neue, international unbestrittene Instrumente wie die Patentbox ersetzen. Zudem erhalten Kantone, Städte und Gemeinden finanzielle Unterstützung vom Bund. Das Paket ermöglicht es, den Übergang in die neue Steuerwelt so schonend wie möglich zu gestalten. Ohne die Bundesvorlage erhielten die Kantone keine finanzielle Unterstützung und das einzige verfügbare Instrument zur Kompensation der wegfallenden Sonderbesteuerung wären Gewinnsteuersenkungen.

Auch bei der AHV ist die heutige Situation nicht haltbar. Mit der Pensionierung der «Babyboomer»-Jahrgänge und nach mehreren gescheiterten Reformversuchen befindet sich das Sozialwerk in akuten finanziellen Schwierigkeiten. Für die AHV sieht die Vorlage eine Zusatzfinanzierung durch Bund, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor. Ein Beitrag an das akute Finanzierungsproblem. Für eine nachhaltige Stabilisierung der AHV bleiben strukturelle Massnahmen nach wie vor zwingend.

economiesuisse unterstützt die AHV-Steuervorlage als eine politisch ausgewogene Antwort auf dringliche Probleme der Schweiz. Die Wirtschaft ist bereit, im Interesse der Schweiz ihren Beitrag zu leisten.

Position economiesuisse

Die Wirtschaft unterstützt die AHV-Steuervorlage aus diesen Gründen:  

  • Die AHV-Steuervorlage ist eine politisch ausgewogene Antwort auf zwei der dringlichsten Probleme der Schweiz; alternative mehrheitsfähige Lösungen sind nicht absehbar.
  • Die heutige steuerliche Situation lässt sich nicht aufrechterhalten, Firmen können die kantonale Sonderbesteuerung im internationalen Umfeld nicht länger anwenden. Nichtstun bedeutet somit den Verlust der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit.
  • Die AHV-Steuervorlage garantiert den Kantonen international verbreitete Ersatzinstrumente sowie finanzielle Mittel, um den Übergang in die neue Steuerwelt so schonend wie möglich zu gestalten. Ohne die Bundesvorlage erhielten die Kantone keine finanzielle Unterstützung und das einzige verfügbare Instrument wären Gewinnsteuersenkungen, die mit hohen Kosten verbunden sind.
  • Der Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ist zentral für die Stabilität der öffentlichen Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden; in der Vergangenheit hat die Schweiz enorm vom Steuersubstrat internationaler Unternehmen profitiert, diesen Vorteil gilt es zu erhalten.
  • Auch bei der AHV ist der heutige Zustand nicht haltbar. Die vorgesehene AHV-Zusatzfinanzierung ersetzt eine substanzielle Mehrwertsteuererhöhung. Im Rahmen von AHV 21 fordert economiesuisse dringend nötige strukturelle Massnahmen auf der Leistungsseite.

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